Objektdaten
Grundstück
Eisenbahnstraße 10
08280 Aue - Bad Schlema
Kaufpreis (EUR):
Die Veräußerung des Aneignungsrechts erfolgt freibleibend zum höchsten Gebot.
Mindestgebot 1000 EUR
Lage / Umfeld:
Aue-Bad Schlema befindet sich im Sächsischen Erzgebirgskreis in einem Talkessel der Zwickauer Mulde. Die lebendige und reizvolle Stadt hat ca. 18.800 Einwohner und gehört zur Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau. Das Verkaufsobjekt ist in einem Mischgebiet am Rand der Innenstadt mit umgebender Wohnbebauung in ähnlicher Bauweise gelegen.
Objektbeschreibung:
Das herrenlose Grundstück ist bebaut mit einem - seit Jahren leerstehenden - Wohn- und Geschäftshaus in Reihenbebauung. Hofseitig befinden sich zwei Nebengebäude. Das unterkellerte Gebäude verfügt im Erdgeschoss u.a. über einen Durchgang zum Hof, zwei Obergeschossen, Mansardengeschoss und Dachboden. Das Objekt befindet sich wegen des jahrelangen Leerstandes in einem äußerst schlechtem Bauzustand. Durch eindringendes Niederschlagswasser sind massive Schäden im Inneren entstanden, die hölzernen Geschossdecken sind teilweise etagenübergreifend durchbrochen. Dies beeinträchtigt auch den baulichen Zustand der benachbarten Gebäude. Die Treppe zum Dachraum ist teilweise nicht mehr tragfähig, da eventuell Pilzbefall vorhanden ist. Geschossdeckenabschnitte sind in mehreren Räumen eingestürzt; senkrechter Riss an der Treppenraumwand im Mansardengeschoss; gerissenes Mauerwerk zwischen Vorderhaus und hofseitigem WC-Anbau. Es besteht die Gefahr des Abstürzens von Gebäudeteilen.
Flurstücksnummer:
425
Gemarkung(en):
Aue
Grundstücksgröße (in m²):
310
vorhandene Bebauung:
Reihenmittelhaus
zulässige Bebauung:
gem. § 34 BauGB
Heizung:
keine Angaben
Info Energieausweis:
keine Anwendung GEG
Altlasten:
nicht bekannt
Bemerkungen / Hinweise:
Der Freistaat Sachsen veräußert das Recht zur Aneignung gem. § 928 Abs. 2 BGB. Der Erwerber des Aneignungsrechtes wird nach notarieller Beurkundung als neuer Eigentümer der Liegenschaft ins Grundbuch eingetragen.
Der Verkauf des Aneignungsrechtes erfolgt zum Höchstgebot.
Ein beziffertes Angebot übersenden Sie bitte bis zum
20.06.2026
an die hier benannte Ansprechpartnerin Beate.Sohre@zfm.smf.sachsen.de
Eigentümer:
Herrenloses Grundstück, der Freistaat Sachsen hat das Aneignungsrecht gem. § 928 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch


