Objektdaten
Grundstück
Am Schwarzwasser 30
01877 Schmölln
Kaufpreis (EUR):
Die Veräußerung des Aneignungsrechts erfolgt freibleibend zum höchsten Gebot.
Mindestgebot 5000 EUR
Gebotsende:
27.05.2026
Lage / Umfeld:
Die Gemeinde Schmölln-Putzkau ist gelegen im Süden des Landkreises Bautzen in Sachsen. Naturräumlich gehört das Gemeindegebiet zum überwiegenden Teil zum Oberlausitzer Bergland, welches auf Grund der Lage wunderschöne Ausflüge, Wanderungen in die nahe Natur ermöglicht. Einkaufsmöglichkeiten sind in Schmölln, Demitz-Thumitz und Bischofswerda gegeben. Die Große Kreisstadt Bischofswerda mit einer sehr guten Infrastruktur liegt nur ca. 6 km entfernt sowie verkehrsgünstig zwischen Dresden und Bautzen.
Objektbeschreibung:
Verkauft wird das Aneignungsrecht am Flurstück Nr. 103/2 mit 857 m² und am aufstehenden Einfamilienhaus mit Nebengebäude. Die Gebäude sind seit vielen Jahren leerstehend. Das Objekt ist daher stark sanierungsbedürftig und vermüllt. Inwieweit sich noch Versorgungsleitungen am Objekt befinden ist nicht bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass keine funktionsfähigen Anschlüsse im Objekt mehr vorhanden sind. Es liegen keine Baupläne zum Objekt vor. Anfragen sind dazu vom Interessenten selbst bei der zuständigen Gemeinde zu stellen. Weitere Anfragen zu möglichen Baulasten sind ebenfalls vom Interessenten selbst an das zuständige Bauamt zu erfragen. Der Freistaat Sachsen hat das Recht zur Aneignung der Liegenschaft (§ 928 Absatz2 BGB). Dieses Recht wird veräußert. Der Erwerber des Rechts (Zessionar) wird nach notarieller Beurkundung als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Flurstücksnummer:
103/2
Gemarkung(en):
Schmölln
Grundstücksgröße (in m²):
857
vorhandene Bebauung:
Wohnhaus mit Nebengebäude
zulässige Bebauung:
Innenbereich gemäß § 34 BauGB
Heizung:
Festbrennstoff
Info Energieausweis:
Ausnahmetatbestand GEG, Veräußerung des Aneignungsrecht
Altlasten:
nicht bekannt
Bemerkungen / Hinweise:
Eine Gewähr für die vom Interessenten angestrebte Nutzung sowie für im Exposé enthaltenen Angaben werden vom Freistaat Sachsen nicht übernommen. Bei Interesse wird um Abgabe eines konkret bezifferten und belastbaren Kaufpreisgebotes gebeten.
Eigentümer:
herrenlos - Der Voreigentümer hat auf sein Eigentum verzichtet, Aneignungsrecht des Freistaates Sachsen gemäß § 928 Abs. 2 BGB
Nutzungsverhältnisse:
Grundbuch Abt. II – Wasserentnahmerecht für Dritte aus dem auf dem Flurstück 103/2 befindlichen Brunnen (Alt Recht)
Grundpfandrechte:
Belastet in Abt. III des Grundbuches- Lastenfreistellung wird im Zuge der Veräußerung angestrebt.



