
Objektdaten
Grundstück
Gemarkung Neuhirschstein
01594 Hirschstein
Verpachtungszeitraum:
01.01.2026 - 31.12.2030
Gebotsende:
10.07.2025
Lage / Umfeld:
Landwirtschaftsflächen in der Gemarkung Neuhirschstein
Objektbeschreibung:
Die nachfolgenden Landwirtschaftsflächen werden für den genannten Zeitraum zur Pacht angeboten. Im Vertrag enthalten ist eine einmalige Verlängerung der Pachtlaufzeit um 5 Jahre. Das Verlängerungsgesuch des Pächters wird vom Verpächter nur aus wichtigem Grund oder, wenn staatliche Belange entgegenstehen, abgelehnt. Bei der Ausübung der Verlängerungsoption durch den Pächter erhöht sich der jährliche Pachtzins ab dem Zeitpunkt der Verlängerung um 15%. Weitere Hinweise: Für die Zuwegung zu den angebotenen Landwirtschaftsflächen übernimmt der Freistaat Sachsen keine Gewähr. Ein Anspruch auf Flächentausch (Pflugtausch) besteht nicht. Die Übergabe der Pachtsache ist eigenständig mit dem bisherigen Pächter zu vereinbaren. Die anfallende Grundsteuer übernimmt weiterhin der Pächter. Eine entsprechende Regelung wird der Landpachtvertrag enthalten. Für die Abgabe des Angebotes ist zwingend das Formblatt "Pachtgebot landwirtschaftliche Flächen" zu verwenden (s. Information zur Gebotsabgabe). Besonderheiten: Die Flurstücke befinden sich zum Teil im LSG "Riesaer Elbtal und Seußlitzer Elbhügelland". Bei der Bewirtschaftung sind daher besondere Rechtsvorschriften zu beachten. Mit Abgabe des Gebotes bestätigt der Bieter, sich über diese informiert zu haben. Nach gegenwärtigem Planungsstand beabsichtigt der Verpächter entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 138 Gemarkung Neuhirschstein eine Feldhecke mit Saumstreifen in einer Größe von ca. 4.700 m² anzulegen. Dadurch steht diese Teilfläche voraussichtlich nicht den gesamten Pachtzeitraum zur ackerbaulichen Nutzung zur Verfügung.
Flurstücksnummer:
138, 151t, 173/1, 185/1, 205
Gemarkung(en):
Neuhirschstein
Grundstücksgröße (in ha):
11,4006
Altlasten:
unbekannt
Eigentümer:
Freistaat Sachsen
Lasten / Beschränkungen:
Flurstücke 173/1, 185/1 Gemarkung Neuhirschstein - Freileitungsrecht