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ZFM Immobilien

Objektdaten

Grundstück

Landwirtschaftsflächen Gemarkung Krostitz und Krensitz
04509 Krostitz und OT Krensitz

Verpachtungszeitraum:

01.01.2026 – 31.12.2030

Gebotsende:

20.06.2025

Lage / Umfeld:

Landkreis Nordsachsen, Gemeinde Krostitz, Landwirtschaftsflächen zu insgesamt 8,6335 ha Ackerland in den Gemarkungen Krostitz Flur 8 und Krensitz Flur 2

Objektbeschreibung:

Im Vertrag enthalten ist die einmalige Option des Pächters zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um 5 Jahre. Das Verlängerungsersuchen des Pächters wird vom Verpächter nur aus wichtigem Grund oder, wenn staatliche Interessen entgegenstehen, abgelehnt. Bei der Ausübung der Verlängerungsoption durch den Pächter erhöht sich der jährliche Pachtzins ab dem Zeitpunkt der Verlängerung um 15 %.

Die anfallende Grundsteuer übernimmt weiterhin der Pächter. Eine entsprechende Regelung wird der Landpachtvertrag enthalten.

Weitere Hinweise: Für die Zuwegung zu den angebotenen Landwirtschaftsflächen sowie das Flächenmaß übernimmt der Freistaat Sachsen keine Gewähr.

Die Flurstücke sind gelegen im Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ sowie in einer Struktur- und artenreichen Kulturlandschaft und weiterhin im Arthabiat Rebhuhn. Bei der Bewirtschaftung sind daher besondere Rechtsvorschriften zu beachten. Mit der Gebotsabgabe bestätigt der Bieter, sich über diese informiert zu haben

Flurstücksnummer:

28/15 sowie 48, 50/3, 50/4, 50/5 und 297

Gemarkung(en):

Krostitz Flur 8 sowie Krensitz Flur 2

Grundstücksgröße (in ha):

8,6335

Gemarkung

Flurstück

Fläche
in ha

Acker
in ha

Grünland
in ha

sonst.
in ha

 

 

 

 

 

 

Krostitz Flur 8

28/15

5,3887

5,3887

 

 

Krensitz Flur 2

48

0,0840

0,0600

 

 

Krensitz Flur 2

50/3

0,5010

0,4410

 

 

Krensitz Flur 2

50/4

0,5008

0,3638

 

 

Krensitz Flur 2

50/5

0,4995

0,3800

 

 

Krensitz Flur 2

297

2,5243

2,0000

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtfläche in ha:

 

9,4983

8,6335

0,0000

0,0000

Altlasten:

Altlasten oder Altlastenverdachtsmomente sind nicht bekannt

Bemerkungen / Hinweise:

Im Vertrag enthalten ist die einmalige Option des Pächters zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um 5 Jahre. Das Verlängerungsersuchen des Pächters wird vom Verpächter nur aus wichtigem Grund oder, wenn staatliche Interessen entgegenstehen, abgelehnt. Bei der Ausübung der Verlängerungsoption durch den Pächter erhöht sich der jährliche Pachtzins ab dem Zeitpunkt der Verlängerung um 15 %.

Die anfallende Grundsteuer übernimmt weiterhin der Pächter. Eine entsprechende Regelung wird der Landpachtvertrag enthalten.

Die Verpachtung der Fläche(n) erfolgt freibleibend zum höchsten Gebot.

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Ansprechpartner

  • Außenstelle Leipzig
  • PostanschriftSchongauerstraße 7
  • 04328 Leipzig
  • Telefon+49 341 255-5301
  • Telefax+49 351 45109-96400

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