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ZFM Immobilien

Objektdaten

Grundstück

Landwirtschaftsflächen Gemarkung Krensitz Flur 2
04509 Krostitz OT Krensitz

Verpachtungszeitraum:

01.01.2026 – 31.12.2030

Gebotsende:

20.06.2025

Lage / Umfeld:

Landkreis Nordsachsen, Gemeinde Krostitz, Landwirtschaftsflächen zu insgesamt 11,2107 ha Ackerland in der Gemarkungen Krensitz Flur 2

Objektbeschreibung:

Im Vertrag enthalten ist die einmalige Option des Pächters zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um 5 Jahre. Das Verlängerungsersuchen des Pächters wird vom Verpächter nur aus wichtigem Grund oder, wenn staatliche Interessen entgegenstehen, abgelehnt. Bei der Ausübung der Verlängerungsoption durch den Pächter erhöht sich der jährliche Pachtzins ab dem Zeitpunkt der Verlängerung um 15 %.

Die anfallende Grundsteuer übernimmt weiterhin der Pächter. Eine entsprechende Regelung wird der Landpachtvertrag enthalten.

Weitere Hinweise: Für die Zuwegung zu den angebotenen Landwirtschaftsflächen sowie das Flächenmaß übernimmt der Freistaat Sachsen keine Gewähr.

Die Flurstücke sind gelegen im Gewässereinzugsgebiet und weiterhin im Arthabitat Rebhuhn. Eine Grundwassermessstelle befindet sich auf dem Flurstück 73/1 der Gemarkung Krensitz Flur 2. Bei der Bewirtschaftung sind daher besondere Rechtsvorschriften zu beachten. Mit der Gebotsabgabe bestätigt der Bieter, sich über diese informiert zu haben.  

Flurstücksnummer:

16/3, 16/7, 73/1, 75/4, 86/2 und 86/4

Gemarkung(en):

Krensitz Flur 2

Grundstücksgröße (in ha):

11,2107

Gemarkung

Flurstück

Fläche
in ha

Acker
in ha

Grünland
in ha

sonst.
in ha

 

 

 

 

 

 

Krensitz Flur 2

16/3

1,3576

1,3576

 

 

Krensitz Flur 2

16/7

0,3292

0,3292

 

 

Krensitz Flur 2

73/1

3,1173

3,1173

 

 

Krensitz Flur 2

75/4

3,2952

3,2952

 

 

Krensitz Flur 2

86/2

1,4804

1,4804

 

 

Krensitz Flur 2

86/4

1,6310

1,6310

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtfläche in ha:

 

11,2107

11,2107

 

 

Altlasten:

Altlasten oder Altlastenverdachtsmomente sind nicht bekannt

Bemerkungen / Hinweise:

Im Vertrag enthalten ist die einmalige Option des Pächters zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um 5 Jahre. Das Verlängerungsersuchen des Pächters wird vom Verpächter nur aus wichtigem Grund oder, wenn staatliche Interessen entgegenstehen, abgelehnt. Bei der Ausübung der Verlängerungsoption durch den Pächter erhöht sich der jährliche Pachtzins ab dem Zeitpunkt der Verlängerung um 15 %.

Die anfallende Grundsteuer übernimmt weiterhin der Pächter. Eine entsprechende Regelung wird der Landpachtvertrag enthalten.

Die Verpachtung der Fläche(n) erfolgt freibleibend zum höchsten Gebot.

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Ansprechpartner

  • Außenstelle Leipzig
  • PostanschriftSchongauerstraße 7
  • 04328 Leipzig
  • Telefon+49 341 255-5301
  • Telefax+49 351 45109-96400

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