
Objektdaten
Grundstück
Landwirtschaftsflächen Gemarkung Krensitz Flur 2
04509 Krostitz OT Krensitz
Verpachtungszeitraum:
01.01.2026 – 31.12.2030
Gebotsende:
20.06.2025
Lage / Umfeld:
Landkreis Nordsachsen, Gemeinde Krostitz, Landwirtschaftsflächen zu insgesamt 11,2107 ha Ackerland in der Gemarkungen Krensitz Flur 2
Objektbeschreibung:
Im Vertrag enthalten ist die einmalige Option des Pächters zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um 5 Jahre. Das Verlängerungsersuchen des Pächters wird vom Verpächter nur aus wichtigem Grund oder, wenn staatliche Interessen entgegenstehen, abgelehnt. Bei der Ausübung der Verlängerungsoption durch den Pächter erhöht sich der jährliche Pachtzins ab dem Zeitpunkt der Verlängerung um 15 %.
Die anfallende Grundsteuer übernimmt weiterhin der Pächter. Eine entsprechende Regelung wird der Landpachtvertrag enthalten.
Weitere Hinweise: Für die Zuwegung zu den angebotenen Landwirtschaftsflächen sowie das Flächenmaß übernimmt der Freistaat Sachsen keine Gewähr.
Die Flurstücke sind gelegen im Gewässereinzugsgebiet und weiterhin im Arthabitat Rebhuhn. Eine Grundwassermessstelle befindet sich auf dem Flurstück 73/1 der Gemarkung Krensitz Flur 2. Bei der Bewirtschaftung sind daher besondere Rechtsvorschriften zu beachten. Mit der Gebotsabgabe bestätigt der Bieter, sich über diese informiert zu haben.
Flurstücksnummer:
16/3, 16/7, 73/1, 75/4, 86/2 und 86/4
Gemarkung(en):
Krensitz Flur 2
Grundstücksgröße (in ha):
11,2107
Gemarkung | Flurstück | Fläche | Acker | Grünland | sonst. |
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Krensitz Flur 2 | 16/3 | 1,3576 | 1,3576 |
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Krensitz Flur 2 | 16/7 | 0,3292 | 0,3292 |
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Krensitz Flur 2 | 73/1 | 3,1173 | 3,1173 |
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Krensitz Flur 2 | 75/4 | 3,2952 | 3,2952 |
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Krensitz Flur 2 | 86/2 | 1,4804 | 1,4804 |
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Krensitz Flur 2 | 86/4 | 1,6310 | 1,6310 |
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Gesamtfläche in ha: |
| 11,2107 | 11,2107 |
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Altlasten:
Altlasten oder Altlastenverdachtsmomente sind nicht bekannt
Bemerkungen / Hinweise:
Im Vertrag enthalten ist die einmalige Option des Pächters zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um 5 Jahre. Das Verlängerungsersuchen des Pächters wird vom Verpächter nur aus wichtigem Grund oder, wenn staatliche Interessen entgegenstehen, abgelehnt. Bei der Ausübung der Verlängerungsoption durch den Pächter erhöht sich der jährliche Pachtzins ab dem Zeitpunkt der Verlängerung um 15 %.
Die anfallende Grundsteuer übernimmt weiterhin der Pächter. Eine entsprechende Regelung wird der Landpachtvertrag enthalten.
Eigentümer:
Freistaat Sachsen
Nutzungsverhältnisse:
freiwerdend ab 01.01.2026
Lasten / Beschränkungen:
nicht bekannt
Grundpfandrechte:
nicht bekannt