Objektdaten
Grundstück
Badstraße
08223 Werda OT Kottengrün
Kaufpreis (EUR):
Die Veräußerung des Aneignungsrechts erfolgt freibleibend zum höchsten Gebot.
Mindestgebot 37000 EUR
Lage / Umfeld:
Werda ist eine idyllische Gemeinde im schönen sächsischen Vogtlandkreis. Mit ca. 1.500 Einwohnern ist sie eine von vier Mitgliedsgemeinden im Verwaltungsverband Jägerswald. In Werda befinden sich einige kulturelle Sehenswürdigkeiten und eine Talsperre mit dem Exkursions- und Wanderpfad Geigenbachtalsperre Werda. Die nächstgelegene Stadt Plauen ist ca. 15 km von Werda entfernt.
Objektbeschreibung:
Die hier benannte Liegenschaft befindet sich ca. 2,5 km vom Ortsrand entfernt in guter Wohnlage. Die umliegende Bebauung besteht aus kleineren Wohnhäusern in offener Bauweise mit dörflichen Charakter.
Auf dem Grundstück befinden sich 11 Garagen im Eigentum Dritter, sowie ein Vorgarten eines anliegenden Nachbars und Wildwuchs, Bäume, Grün- und Wegeflächen. Es liegen keine Nutzungsverträge vor. Diese kann der nächste Eigentümer begründen. Weiterhin führt eine öffentlich gewidmete Straße entlang des östlichen Grundstücksrandes.
Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet, in welchem früher Bergbau betrieben wurde. Lt. Sächsischer Hohlraumkarte sind direkt unter dem Grundstück keine unterirdischen Hohlräume bekannt.
Der Liegenschaftsbereich wurde im Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde als gemischte Baufläche dargestellt. Nach aktueller Angabe des Landratsamtes kann das Grundstück dem bauplanerischen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch zugeordnet werden. Es wird angeregt, nähere Auskünfte hierzu beim Bauordnungsamt des Landratsamtes Vogtlandkreis einzuholen.
Flurstücksnummer:
129/1
Gemarkung(en):
Pillmannsgrün
Grundstücksgröße (in m²):
2.445
vorhandene Bebauung:
Garagen im Eigentum Dritter
zulässige Bebauung:
gem. § 34 BauGB (teilweise)
Heizung:
keine Angaben
Info Energieausweis:
ohne, kein Tatbestand des GEG
Altlasten:
keine Registrierung in der Datenbank SALKA des Vogtlandkreises, jedoch unmittelbar angrenzend an den "Steinbruch Kottengrün"
Bemerkungen / Hinweise:
Der Freistaat Sachsen veräußert das ihm zustehende Aneignungsrecht zum höchsten Gebot.
Teilflächenverkauf ist nicht möglich, da hier ein Recht veräußert wird.
Der Erwerber des Rechtes (Zessionar = Käufer) wird nach notarieller Beurkundung als neuer Eigentümer der Liegenschaft ins Grundbuch eingetragen.
Ihr Angebot richten Sie bitte bis zum
30.06.2026
an die hier benannte Ansprechpartnerin: Beate.Sohre@zfm.smf.sachsen.de
Eigentümer:
herrenloses Grundstück, der Freistaat Sachsen hat das Aneignungsrecht gem. § 928 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch





